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Mit einem Selfie bewerben? Auf jeden Fall! - Teil 2

Mit einem Selfie bewerben? Auf jeden Fall!

Hier plaudert eine Personalerin aus dem Nähkästchen

 

Heute: Das Bewerbungsschreiben, 2. Teil

 

1. Teil verpasst? Kein Problem, hier können Sie alles nachholen:

LINK zum 1. Teil

 

Willkommen zurück, liebe Bewerbungswillige! Nach den grundlegenden Gedanken zu einer effizienten Bewerbung wird heute wieder die ehemalige Personalerin und Inhaberin des Coaching-Unternehmens „Step and Talk“ Petra Schreiber im Dialog mit ihrer Mitarbeiterin Bettina Breese weitere Fragen zum Thema Bewerbungsschreiben unter die Lupe nehmen.

 

B. B.: O. k., gesetzt den Fall, ich bin intensiv in mich gegangen und weiß jetzt genau, was zu mir passt. Bei meiner Recherche im Netz knallt mir plötzlich die ultimative Stelle ins Auge. Wow, das wär’s, die will ich haben! Herzklopfen. So, und dann kommen mir beim Lesen der Anforderungen schon die ersten Zweifel. Ich bringe zwar für den Großteil der im Stellenangebot erwähnten Aufgaben die nötigen Vorkenntnisse und Praxiserfahrungen mit, manches habe ich aber noch nie gemacht. Enttäuschung macht sich breit. Da bewerb‘ ich mich dann lieber doch nicht. Oder soll ich gleich im Anschreiben einen auf ehrlich machen und die Defizite offen zugeben - oder einfach ein bisschen hochstapeln?

 

P. S. Dem Arbeitgeber ist schon klar, dass er in der Regel keinen Bewerber bekommt, der zu 100% alles mitbringt. Ist auch nicht nötig, die wichtigsten und grundsätzlichsten Voraussetzungen sollten vorhanden bzw. gegeben sein. Wenn 75 – 80 % erreicht werden, ist das gut.

Ich würde weder hochstapeln noch die Defizite im ersten Step nennen. Schauen Sie erst mal, was im Vorstellungsgespräch alles zur Sprache kommt. Wenn Sie der Meinung sind, und das gilt nun insbesondere für die Damen (Frauen wollen immer mit allem perfekt sein 😉), dass Sie auch die Aufgaben lösen können, wo Sie noch keine Erfahrungen vorweisen können, dann ruhig bewerben. Sie haben bis zum Eintritt immer noch genügend Zeit sich Dinge anzueignen oder gar noch eine Qualifikation zu machen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie das brauchen. Möglicherweise wird aber auch der Arbeitgeber Sie dabei unterstützen.

 

B. B.: Also cool bleiben und sich einfach mehr zutrauen. Sind denn Frauen allgemein in dieser Hinsicht weniger mutig?

 

P. S.: Was ich immer wieder von Frauen in allen Coachings oder Trainings höre: „Ich bin da aber noch nicht so gut oder ich habe das noch nicht gemacht, ich muss mich noch qualifizieren“. Da gehen Männer großzügiger mit um und kommen gar nicht auf die Idee das so anzumerken 😉 Ich kenne Frauen, die ständig eine Fortbildung nach der anderen besuchen, um sich zu qualifizieren, um zu ihrem Traumjob zu kommen. Kommen aber nie dahin. Das Zertifikat und ständige Fortbildungen bringen mich nicht unbedingt dorthin, es ist vielmehr das TUN und WOLLEN. Es geht darum für sich zu entscheiden, will ich das machen, kann ich das (traue ich mir das zu)? Die Antwort darauf gibt mir mein bisheriger Erfolg. Was habe ich erreicht und wie habe ich es erreicht, welche Beispiele habe ich dazu und so gehe ich den nächsten Schritt an. Alles ist irgendwann mal das erste Mal. Also Mut!

 

B. B.: Ist es günstiger, sich als Spezialist auf bestimmtem Gebiet oder als Allrounder darzustellen?

 

P. S.: Das kommt drauf an, für welche Position Sie sich bewerben und wie Sie sich selbst sehen.

Prüfen Sie die Stellenanzeige ganz genau, wer und was wird gesucht und dementsprechend stellen sie sich dar. Grundsätzlich haben Generalisten den Vorteil, dass sie flexibler einsetzbar sind und ein breitgefächertes Know-how mitbringen, Spezialisten sind, was das betrifft, eingegrenzter, jedoch auf ihrem Gebiet hoch spezialisiert. Möglicherweise jedoch nicht so flexibel einsetzbar. Das ist eine Frage, die jeder für sich beantworten muss und mit was man sich besser fühlt. Ich persönlich war immer generalistisch unterwegs, erstens weil mich immer das „Ganze“ interessiert, ich das gerne im Überblick habe und ich gerne vielseitig unterwegs bin. Hätte ich mich damals nur auf Personalentwicklung eingestellt (was für mich ein sehr spannendes Aufgabenfeld darstellt), hätte ich mehrmals meinen Job verloren, denn das waren aus dem Personalbereich diejenigen, die von Personalabbaumaßnahmen bei schlechter Wirtschaftslage mit betroffen waren.

 

B. B.: Wie halte ich es mit der Angabe von sozialen Kompetenzen? Wirkt es nicht angeberisch, wenn ich meine Soft Skills einfach so aufzähle? Es kann ja schließlich jeder behaupten, er sei teamorientiert oder führungsstark.

 

P. S.: Als Interviewer freue ich mich total, wenn mal jemand in der Lage ist, seine Kompetenzen und Fähigkeiten tatsächlich zu beschreiben und das mit Beispielen zu belegen. Und genau darum geht es: zu sagen, was ich kann, wo ich gut bin und wo ich das unter Beweis gestellt habe.

 

Sie zeigen damit, dass sie reflektiert sind, sich kennen und auch von sich und ihrer Arbeit überzeugt sind. Wenn Sie das nicht entsprechend rüberbringen können, wie soll dann ihr Gegenüber von ihnen überzeugt sein. Viele sagen: „Ich glaube, dass ich ganz gut….“ Also, wenn Sie es selbst nicht so genau wissen, wie soll es dann der Interviewer wissen bzw. Ihnen glauben.

 

Wenn Sie von sich und dem was Sie können überzeugt sind, wird es auch nicht arrogant rüberkommen. Kommt ein Bewerber im Gespräch arrogant rüber, zeugt das in der Regel von Unsicherheiten und dem gehe ich als Interviewer auf den Grund. Wenn ein Bewerber sagt, dass er teamfähig ist, dann wird er als nächstes mit den Fragen: „Was bedeutet für Sie Teamfähigkeit und bringen Sie mal ein Beispiel wo sie Teamfähigkeit gezeigt haben“ konfrontiert werden.

 

Tipp: Wie Sie Ihre Kompetenzen (fachlich, methodisch und soziale) am besten herausarbeiten, ohne ein Coaching in Anspruch zu nehmen:

Nehmen Sie sich die einzelnen Stationen Ihres Lebenslaufes vor, schreiben Sie für sich dahinter:

  • Was waren Ihre Aufgaben und Tätigkeiten
  • Welche Fachkompetenzen waren dafür notwendig
  • Wie sind Sie methodisch vorgegangen
  • Welche sozialen und personalen Kompetenzen waren notwendig um diese Aufgabe/Tätigkeit auszuüben (welchen Umgang pflegen Sie mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden… und welche Eigenschaften (wie sind sie?) haben sie eingesetzt
  • Mit welchen Menschen konnten Sie gut zusammenarbeiten und warum, d. h. wie waren diese Menschen
  • Mit welchen Menschen konnten Sie nicht so gut zusammenarbeiten und warum, d. h. wie waren diese Menschen

So können Sie sehr gut ihre Fähigkeiten, Eigenschaften, Kompetenzen und Werte herausarbeiten und haben sogar für alles jeweils ein Beispiel. Sie werden sogar merken, wie stolz sie plötzlich auf sich sein können, was so alles in Ihnen steckt und welche Situationen Sie schon gemeistert haben 😉. Das ist ein bisschen Arbeit – lohnt sich für den Bewerbungsprozess, um sich besser kennenzulernen und vor allem souverän zu präsentieren auf jeden Fall.

 

Näheres zum Thema „Kompetenzen“ finden Sie hier: Kompetenzermittlung

 

B. B.: Wie soll ich eigentlich das Verlassen meines aktuellen Unternehmens begründen? Man weiß ja nie, wie das interpretiert wird. Was wirkt hier eher kontraproduktiv? Ein Stellenwechsel geht ja nicht immer so glatt vonstatten, also von wegen „bin auf der Suche nach neuen Herausforderungen“. Wie ist es mit knallharten Brüchen, wie Kündigung durch den Arbeitgeber oder Probleme mit Kollegen und Vorgesetzen bzw. Mobbing?

 

P. S.: Ich empfehle das in dem Anschreiben nicht anzusprechen. Es sei denn betriebsbedingte Gründe stehen hinter einer Kündigung, dann können Sie das auch als Grund für die Suche einer neuen Herausforderung nehmen.

 

Diese Thematik werden wir für den Lebenslauf und insbesondere für das Vorstellungsgespräch noch mal aufgreifen, denn ganz unter den Tisch fallen lassen können Sie es natürlich nicht.

  • Je nachdem wie viele Stationen Sie in Ihrem Werdegang haben, welche Wechselgründe es gibt, macht es möglicherweise Sinn, im Lebenslauf schon einen Hinweis über den Grund des Ausscheidens mitzugeben. Z. B, wenn es befristete Stellen waren, betriebsbedingte Kündigungen …

 Ich gehe darauf noch ein, wenn wir den Lebenslauf thematisieren.

  •  Für das Vorstellungsgespräch müssen Sie auf diese Frage auch gut vorbereitet sein.

Ich gehe darauf dann später noch einmal ein, wenn wir das Vorstellungsgespräch thematisieren.

 

Fazit: Im Bewerbungsschreiben also gar nicht erwähnen!

 

B. B.: Soll ich einen Behinderungsgrad im Anschreiben erwähnen oder schadet das eher meinem Image? Man denkt ja sicher gleich, der Bewerber ist nicht 100%ig zu gebrauchen, besondere Arbeitsschutzmaßnahmen sind nötig, Kündigungsschutz usw. In einem Wirtschaftsunternehmen ist das wohl auch etwas anderes als im Öffentlichen Dienst.

 

P. S.: Auch wieder eine interessante Frage. Wenn Sie sich für den Öffentlichen Dienst bewerben, dürfen Sie das ruhig angeben, möglicherweise haben Sie dadurch auch bessere Chancen, denn für öffentliche Arbeitgeber besteht mit § 82 SGB IX oder Artikel 33 GG die gesetzliche Pflicht, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Das gilt nicht für privatwirtschaftliche Arbeitgeber. Die sind in ihrer Entscheidung, wen sie zum Gespräch einladen, freier.

 

Das birgt das Risiko, wenn Sie es angeben, nicht eingeladen zu werden. Bitte nicht gleich wieder aufschreien, wie ungerecht das ist, ich möchte Ihnen mal die mögliche „Denke“ auf der anderen Seite aufführen:

 

Arbeitgeber haben bei dieser Thematik immer den Spagat vor Augen:

  • einerseits die gesetzlich vorgeschriebene Schwerbehindertenquote zu erfüllen, ansonsten müssen sie für jeden nicht erfüllten Schwerbehindertenplatz eine Ausgleichsabgabe leisten
  • andererseits den gesetzlichen Vorgaben zum Schutze von Schwerbehinderten im Betrieb zu folgen (Arbeitsschutz und vor allem Kündigungsschutz) – d.h., wenn der Mitarbeiter nicht den Erwartungen entspricht, nicht die gewünschte Leistung erbringt oder gar aufgrund seines Verhaltens nicht „tragbar“ ist – stellt die Trennung zudem noch eine besondere Herausforderung dar. Mehr Aufwand – mehr Kosten – mehr Ärger. Und das Problem schaffe ich erst gar nicht, wenn ich von der Einstellung eines behinderten Menschen absehe.

Und jetzt wird oft die Entscheidung des „kleineren Übels“ getroffen und das ist die Ausgleichsabgabe. Das mag nicht fair sein, aber, wenn man schlechte Erfahrung gemacht hat (denn auch als Arbeitgeber macht man mit Mitarbeitern nicht immer gute Erfahrungen ;-)), durchaus legitim.

 

Tipp: Geben Sie es im Anschreiben erstmal nicht mit an.

 

Allerdings wird das möglicherweise ein Thema im Vorstellungsgespräch werden, wenn die Behinderung ersichtlich ist oder es sich um einen Arbeitsplatz handelt, wo von Seiten des Arbeitgebers besondere Schutzmaßnahmen verpflichtend sind, dann darf auch im Vorstellungsgespräch nach einer Behinderung gefragt werden und Sie sind verpflichtet ehrlich Auskunft zu geben.

 

B. B.: Soll ich generell meine Gehaltsvorstellung angeben? Ich bin nämlich unsicher, wie hoch ich den „Wunschbetrag“ ansetzen kann. Ich will nicht gleich übertreiben, aber auch nicht mein Licht unter den Scheffel stellen. Soll ich einen „gegoogelten“ Durchschnittsverdienst nennen?

 

P.S.: Wenn in der Anzeige steht „…unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung“ o. Ä. dann sollten Sie auch Ihren Gehaltswunsch angeben. Viele Bewerber sagen mir immer, „Was soll ich denn da angeben? Bin ich zu hoch, nimmt mich keiner, bin ich zu niedrig, habe ich keine Chance auf mehr Geld“.

 

Zu Ihrem Verständnis, warum der Arbeitgeber überhaupt nach Ihrem Gehaltswunsch fragt bzw. wissen möchte, wo Sie bisher entgeltlich lagen!

 

Ganz einfach: Jede Stelle und Position ist budgetiert. Und da sollen Sie reinpassen. Liegt Ihr Gehaltswunsch weit über dem, was der Arbeitgeber budgetiert und Ihnen zahlen kann, braucht er Sie nicht einzuladen, denn zu große Differenzen bringen selten die Menschen zusammen. Liegen Sie darunter, dürfen Sie sich freuen, denn dann werden Sie (bei seriösen Arbeitgebern) nicht nach unten geschraubt, sondern erhalten die positive Nachricht, dass man Ihnen hier durchaus mehr bieten kann, wenn ein Mindestgehalt für diese Position vorgesehen ist.

 

Da vielen die Antwort auf die Frage des gewünschten Einkommens schwerfällt, hier ein paar grundsätzliche Anmerkungen:

 

  1. Sie sollten schon wissen, welches Geld/Gehalt Sie monatlich für Ihren Lebensunterhalt und zum Leben benötigen. Das muss für Sie mindestens reinkommen (vorausgesetzt, Sie leben nicht ständig über Ihre Verhältnisse)
  2. Das Entgelt für eine Stelle kann durchaus variieren, d.h. hängt ab von der Art des Arbeitgebers (Handwerksbetrieb, kleines, mittleres oder großes Unternehmen, der Branche, der Region oder ob es sich z. B. um ein tarifgebundenes Unternehmen handelt. D. h. die Entgeltspanne für z. B. die Position Debitoren Buchhalter*in kann monatlich zwischen 2.914 € und 4.162 € liegen!

Tipp: Googeln Sie das Unternehmen und die Branche um hier evtl. Informationen zu erhalten und gehen dann in Google z.B. auf Gehalt.de: Hier können Sie die Position und den Ort eingeben und erhalten alle entsprechenden Informationen und wissen, wie Sie die Stelle einschätzen können und was Sie realistisch „fordern“ können.

 

Dem Arbeitgeber teilen Sie im Anschreiben mit (Beispiele):

  • „Mein derzeitiges monatliches Brutto-Gehalt (oder Jahresgehalt) beträgt XY Euro.
  • „Mein Gehaltswunsch liegt p. a. bei Brutto XY“ oder
  • „Da ich bisher in Deutschland noch keine Arbeitserfahrung habe, fällt es mir schwer einen Gehaltswunsch zu äußern, da ich mit der Branche nicht vertraut bin“.

B. B.: Soll ich angeben, zu welchem Termin ich die Stelle antreten könnte, auch wenn man in der Stellenausschreibung nicht explizit darum bittet?

 

P. S.: In der Regel fragt der Arbeitgeber schon in der Stellenausschreibung danach, um besser kalkulieren zu können bzw. die Kündigungsfristen einschätzen zu können.

Teilen Sie ruhig mit, wann Ihr frühester Eintrittstermin sein kann. Haben Sie eine längere Kündigungsfrist und wissen, dass Sie aber auch früher aus Ihrem jetzigen Beschäftigungsverhältnis rauskommen, dann könnten Sie schreiben:

 

„Mein offizieller Eintrittstermin wäre der TT.MO.JAHR, ggfs. auch früher.“ (frühern, wenn Sie wissen, dass Sie mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber ein Agreement treffen können)

 

B. B.: Bleibt noch die Schlussformulierung, also ein möglichst eleganter Abgang. Wieder dasselbe Problem wie bei der Einleitung: Mit einem Allerweltsatz wie „Über die Einladung zu einem persönlichen Gespräch würde ich mich sehr freuen“ kann man wohl nichts falsch machen oder wirkt er doch so fantasielos, dass er am Schluss einen sonst guten Gesamteindruck schmälert?

 

P. S.: Sie haben recht, mit diesem Satz können Sie gar nichts falsch machen und er schmäler auch nicht den Gesamteindruck. Verfallen Sie am Schluss nicht in Demutsgesten, sondern bleiben Sie auch dort selbstsicher. Weitere passende Formulierungsmöglichkeiten wären z. B.:

  • „Über die Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr.“
  •  „Gerne stehe ich Ihnen für ein Vorstellungsgespräch zur Verfügung“.
  •  „Ich freue mich, wenn ich Sie in einem persönlichen Gespräch von meiner Person überzeugen darf.“

 

B. B.: Na, da kommt ja alles in allem doch einiges an Inhalt zusammen. Wie lang darf der Text denn nun wirklich sein? Es heißt ja immer: eine Seite. Wenn ich meinen Inhalt übersichtlich präsentieren will, darf ich ja auch nicht mit Absätzen sparen. Alles eng in kleine Schrift zu quetschen, ist sicher nicht gerade das Wahre. Vielleicht wird dann alles nur kurz überflogen und wichtige Aussagen werden gar nicht richtig wahrgenommen. Dann lieber doch eine zweite Seite?

 

P. S. Wenn möglich, sollte es eine DIN A 4 Seite nicht übersteigen und in der Regel geht das auch, wenn Sie nicht gerade Ihren Lebenslauf dort wieder hineinpacken (was ja nicht sein soll). Manchmal gibt es jedoch auch Situationen oder Werdegänge, die ein wenig mehr an Informationen erfordern, dann darf es auch mal 1 ½ Seite werden.

 

Halten wir das Wichtigste zum Inhalt des Bewerbungsschreibens also noch einmal in Stichpunkten fest:

Was sollte das Anschreiben beinhalten:

  • Warum bewerben sie sich genau auf diese Stelle in diesem Unternehmen, was gefällt Ihnen daran!
  • Warum sind Sie die richtige Person für diese Position, was zeichnet Sie fachlich wie menschlich dafür aus?
  • Greifen Sie die wichtigsten Kernkompetenzen und Qualifikationen auf, die in der Stellenanzeige aufgeführt sind und legen Sie dar, wo Sie das bereits unter Beweis gestellt haben.
  • Weisen Sie auf Ihre Berufserfahrung hin, und zwar passgenau auf die gewünschte Position.
  • Wenn möglich, Privates vermeiden.
  • Verlieren Sie sich nicht in allgemeinen Betrachtungen zur Wirtschaftslage.
  • Drücken Sie Selbstbewusstsein und Optimismus aus - Sie sind nicht als Bittsteller unterwegs, der keine Alternative hat! Denken Sie daran, beide Seiten wollen was voneinander!

 

Soweit unser Beitrag zum Bewerbungsschreiben. Weiter geht’s an dieser Stelle in 14 Tagen: dann zum Thema Lebenslauf, dem „Herzstück“ einer jeden Bewerbung. Bleiben Sie also gespannt!

 

Haben Sie noch eine Frage oder möchten Sie Ihre Meinung oder Erfahrung mit uns teilen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an bewerbung@step-and-talk.de oder geben Sie einfach Ihr Feedback hier oder auf Facebook ab, Ihr Beitrag ist willkommen: FB Step and Talk.

Bewerbungs-Vorlagen finden Sie HIER:

 

Bettina Breese         und        Petra Schreiber

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Petra Schreiber hat sich verpflichtet, nach den ethischen Richtlinien und im Sinne des Berufskodex für die Weiterbildung des Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e. V. zu handeln und bin dadurch berechtigt, das Siegel "Qualität - Transparenz - Integrität" zu führen.